AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möbius Beamervermietung
1. Geltungsbereich
Die Firma Möbius Beamervermietung erbringt Dienste ausschließlich auf der Basis der
folgenden Geschäftsbedingungen für den Verleih von Veranstaltungstechnik.
2. Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen sind nur gültig, wenn Möbius Beamervermietung sie schriftlich bestätigt.
Bei Onlinebuchungen kommt der Vertragsabschluss nur unter Vorbehalt der
Verfügbarkeit der Mietsache für den gewünschten Mietzeitraum zu Stande. Die Buchung
wird von Möbius Beamervermietung bei Verfügbarkeit der Mietsache bestätigt. Bei
Nicht zustande Kommen eines Vertragsabschlusses werden bereits erfolgte Zahlungen
dem Mieter rückerstattet.
3. Mietpreis und Aufrechnung
Die Mietpreise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebotspreise sind
freibleibend, Preisänderungen durch Irrtümer vorbehalten. Aufrechnungen seitens des
Mieters sind unzulässig.
4. Lieferung und Rückgabe
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt der
Liefermöglichkeit bzw. Verfügbarkeit. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt,
fehlende Liefermöglichkeit unsererseits sowie Verschulden des Transportunternehmens
verlängert sich die Anlieferung um eine angemessene Zeit. Es gelten die publizierten
Versandoptionen sowie deren Vorlaufzeiten. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch
den Mieter an das von Möbius Beamervermietung beauftrage Transportunternehmen. Der
Mieter ist für Übergabe der Mietsache am vereinbarten Termin an das
Transportunternehmen verpflichtet. Entstehende Mehrkosten durch Änderung oder
Nichterfüllung gehen zu Lasten des Mieters.
5. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet mit dem vertraglich vereinbarten Mietzeitraum. Sie
endet spätestens mit Rückgabe der Mietsache durch den Mieter an das
Logistikunternehmen, welches von Möbius Beamervermietung mit der Rücksendung
beauftragt wird. Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache von Seiten des Mieters
einschließlich sämtlichen Zubehörs über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit
hinaus, wird der Mietpreis nur dann entsprechend der günstigsten Kondition
nachberechnet, wenn der Mieter die Möbius Beamervermietung unverzüglich über die
Verzögerung anzeigt. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, wird mit dem aktuell
gültig höchsten Tarif nachberechnet (Tarif 1. Miettag).
6. Stornierung
Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, von seiner Bestellung zurück, kann Möbius
Beamervermietung bis drei Tage vor Mietbeginn, ohne Nachweis eines Schadens 80% des
vereinbarten Betrags als Stornierungskosten geltend machen. Als Stornierung gilt
auch die Weigerung des Kunden am Übergabeort, die Mietsache in Empfang zu
nehmen.
7. Gefahrenübergang und Haftung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Mietsache an ihn übergeben worden
ist. Die Übergabe gilt als erfolgt, sobald sie im Trackingsystem des
Transportunternehmens ersichtlich ist bzw. bei Selbstabholung direkt abgeschlossen
wurde. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden
bei Vertragshandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des
Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den vereinbarten Mietpreis.
Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
8. Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind
uns unverzüglich ab Übergabe der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann
Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere,
gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder
verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung
oder Schadensersatz ausgeschlossen.
9. Verlust, Beschädigung und Manipulation
Der Mieter haftet für den Verlust und jeden Schaden, der während der Mietdauer
entsteht. Bei Verlust, Beschädigung oder Manipulation an der Mietsache, insb.
Unkenntlichmachung der Seriennummern, Veränderungen am Zählwerk, Lampenmanipulation
etc. hat der Vermieter unabhängig von der Höhe des Schadens, Anspruch auf die
Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungspreis) der Mietsache zuzüglich
Nebenkosten, hier insb.Sachverständigenkosten, Mietausfall und Beschriftungen. Der
Wiederbeschaffungspreis ist sofort nach Ablauf der Mietdauer fällig. Verpackungen,
Bedienungsanweisungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes.
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich vor Übergabe der Mietsache zu erfolgen, sofern nicht
etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Tritt
eine Überschreitung des Mietzeitraumes sein, so ist das Fälligkeitsdatum für die
entstehenden Mietkosten sofort. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums von mehr
als fünf Tagen wird ein Verzugszins in Höhe von 8% über dem geltenden Diskontsatz
fällig. Für jede weitere Mahnung wird ein Bearbeitungsentgeld in Höhe von 15,- Euro
fällig. Möbius Beamervermietung ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten.
Zahlungen haben an den in der Rechnung genannten Empfänger zu erfolgen.
11. Persönliche Daten, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und
Teilnichtigkeit
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönliche Daten gespeichert werden.
Der Sitz der Möbius Beamervermietung ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Kunde gilt deutsches Recht. Sollten eine
oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam
sein,bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.